Um die Hilfe und Unterstützung für Ihren Fall genau zu ermitteln, suchen Sie die zuständige Stelle für ein klärendes Gespräch auf. Hier erhalten Sie ebenfalls die Information wie Sie weiter verfahren müssen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (z.B. aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).
Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder es wird mit dem Vermieter verhandelt, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.
Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Wohnungslosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach wird versucht, Ihnen eine Wohnung zu vermitteln.
Ebenso erhalten Sie Hilfe, wenn es dringend erforderlich ist, dass Sie eine neue Wohnung mieten und die eigenen finanziellen Mittel zur Zahlung der entstehenden Kosten nicht ausreichen und die Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft sind. Im Einzelfall kann beispielsweise die Kaution, eine Sicherheitsleistung oder die Maklerprovision vorfinanziert werden. Die finanziellen Hilfen werden in der Regel als Darlehen gewährt. Welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich deshalb bitte vor Ort.
Hinweis: Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Um die Hilfe und Unterstützung für Ihren Fall genau zu ermitteln, suchen Sie die zuständige Stelle für ein klärendes Gespräch auf. Hier erhalten Sie ebenfalls die Information wie Sie weiter verfahren müssen.
Die Zuständigkeit obliegt der Verbandsgemeinden und Stadtverwaltungen. Bitte wenden Sie sich hier an das örtlich zuständige Jobcenter oder Sozialamt .
Drohende oder bereits erfolgte Wohnungslosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.
26.09.2019