Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung stellen Sie bitte bei der zuständigen Handwerkskammer.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Eintragung in die Handwerksrolle:
Handwerkskammern können bei Vorliegen der Voraussetzungen Staatsangehörigen folgender Staaten eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erteilen:
Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung stellen Sie bitte bei der zuständigen Handwerkskammer.
Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk die zukünftige Niederlassung liegt.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Keine.