Das Antragsformular beziehen Sie über die zuständige Rechtsanwaltskammer. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
- Die Rechtsanwaltskammer prüft die Zulassungsvoraussetzungen.
- Liegen die Zulassungsvoraussetzungen vor, wird die Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen und erhält eine Zulassungsurkunde.
- Mit der Zulassung wird die Rechtsanwaltsgesellschaft Mitglied der Rechtsanwaltskammer.