Sie benötigen Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben oder wollen wissen, ob diese ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen wurden? Dann können Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Sie benötigen Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben oder wollen wissen, ob diese ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen wurden? Dann können Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen.
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer und beantragen Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle. Sie müssen genau angeben, für welchen Zweck Sie diese Daten benötigen. Sofern kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen dagegenspricht, werden Ihnen die Auskünfte erteilt. Sie dürfen diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK).
Um eine Auskunft aus der Handwerksrolle zu erhalten, ist es erforderlich, ein berechtigtes Interesse glaubhaft darzulegen. Außerdem darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse hat, die Übermittlung seiner Daten auszuschließen.
Beispielsweise besteht ein berechtigtes Interesse, wenn Sie die Informationen benötigen, um prüfen zu können, ob Sie den Betrieb in einer Ausschreibung einbeziehen wollen.
Für die Auskunft aus der Handwerksrolle werden Gebühren erhoben. Erkundigen Sie sich über die genaue Höhe bei der zuständigen Handwerkskammer.