Es ist erforderlich, den Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Den Antrag müssen Sie zusammen mit allen Unterlagen einreichen.
Es ist erforderlich, den Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Den Antrag müssen Sie zusammen mit allen Unterlagen einreichen.
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.
Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Keine.
Anträge/ Formulare erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.