Wenden Sie sich an das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Wenden Sie sich an das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Sie besitzen die
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Klage beim Verwaltungsgericht.