Sie möchten eine öffentliche Versammlung veranstalten? Dann müssen dieses Vorhaben spätestens 2 Tage vor der öffentlichen Versammlung anzeigen.
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (das heißt Einladung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Aufruf über die Medien) anmelden.
Sie möchten eine öffentliche Versammlung veranstalten? Dann müssen dieses Vorhaben spätestens 2 Tage vor der öffentlichen Versammlung anzeigen.
Wenden Sie sich an die für den Versammlungsort zuständige Kreisverwaltung bzw. in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.
Die Versammlung muss spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe angemeldet sein.
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen enthalten, wie
Bei Bedarf werden im Vorfeld mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung durchgeführt.
MdI