Sie haben einen Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens einen Grad von 30? Dann können Sie auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Behinderte Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30 können den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Sie haben einen Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens einen Grad von 30? Dann können Sie auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Die Gleichstellung erfolgt auf Grund einer Feststellung der Behinderung durch die Versorgungsverwaltung auf Antrag bei der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit. Die Gleichstellung wird mit dem Tag des Einganges bei der Agentur für Arbeit wirksam. Sie kann auch befristet erteilt werden.
Anträge erhalten Sie auf Anfrage bei der Agentur für Arbeit.