Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist abgelaufen oder läuft demnächst ab? Dann können Sie diese verlängern lassen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist abgelaufen oder läuft demnächst ab? Dann können Sie diese verlängern lassen.
Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Gebührennummer 201 - AntragprüfungGebühr: 5,10 EUR
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim KraftfahrbundesamtGebühr: 1,00 EUR
Gebührennummer 204 - VerlängerungGebühr: 28,60 EUR
Gebührennummer 145 - Auskunft beim KraftfahrbundesamtGebühr: 3,30 EUR
Gebührennummer 201 - AntragprüfungGebühr: 5,10 EUR
Gebührennummer 201 - AntragprüfungGebühr: 5,10 EUR
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim KraftfahrbundesamtGebühr: 1,00 EUR
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim KraftfahrbundesamtGebühr: 1,00 EUR
Gebührennummer 204 - VerlängerungGebühr: 28,60 EUR
Gebührennummer 204 - VerlängerungGebühr: 28,60 EUR
Gebührennummer 145 - Auskunft beim KraftfahrbundesamtGebühr: 3,30 EUR
Gebührennummer 145 - Auskunft beim KraftfahrbundesamtGebühr: 3,30 EUR
Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.
MWVLW
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