Das Verfahren richtet sich nach Ihrem Punktestand.
- Beim Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
- Beim Punktestand von 4 bis 5 Punkte erfolgen die Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem.
- Beim Punktestand von 6 bis 7 erfolgt eine Verwarnung.
- Beim Punktestand von 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.