Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Ein Zuchtprogramm, das von einem Zuchtverband oder Zuchtunternehmen durchgeführt wird, bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.
Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum.
Der Antrag muss nachstehenden Angaben zum Zuchtprogramm enthalten:
Die zuständige Behörde kann eine Befristung von mindestens zwei Jahren für die Genehmigung eines Zuchtprogrammes festlegen.
Die Genehmigung kann mit Ablauf der Befristung neu erteilt werden.