Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Die Teilung eines Flurstücks kann in Ausnahmefällen ohne örtliche Vermessung auf der Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters vorgenommen werden (Sonderung). Im Rahmen einer solchen Sonderung werden die neuen Grenzpunkte und Grenzen festgelegt und in das Liegenschaftskataster übernommen.
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Sonderung werden Gebühren in Höhe von rund 1.600,00 Euro erhoben.