Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Sie haben eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung / Krankheit und möchten diese nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen? Dann müssen Sie einen Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz, Landau, Mainz oder Trier stellen.
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Dem Antrag können Sie beifügen:
Die Antragstellung ist kostenlos.
Der Antrag kann online auf der Internetseite (Startseite) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung gestellt werden.
Darüber hinaus ist er als Word-Dokument sowie als pdf-Dokument auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter der Rubrik - Menschen mit Behinderung „Downloads“ zu finden.