Wenden Sie sich an
- die Versorgungsämter für die nach dem HHG, dem StrRehaG und dem VwRehaG vorgesehene Versorgung wegen haft- oder verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden,
- die örtlichen Träger der Sozialhilfe für Ausgleichsleistungen nach dem BerRehaG,
- die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
- für die Kapitalentschädigung (Haftentschädigung) nach dem StrRehaG,
- für die besondere Zuwendung, die so genannte Opferrente.