Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.
14.05.2019