Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Sie haben Fragen hinsichtlich des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX (Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft) oder der Nachteilsausgleiche?
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Keine