Bürger/-innen können bei dem Gutachterausschuss einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine Immobilie stellen.
- Nach Auftragseingang wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach zu bewertendem Objekt mit Fragen nach Unterlagen auf Sie zukommen.
- Parallel wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss Ermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen tätigen.
- Es wird bestimmt, in welcher Zusammensetzung der Gutachterausschuss für dieses Gutachten tätig wird.
- Es ist stets eine Ortsbesichtigung des Objektes durch den Ausschuss notwendig. Dazu wird ein Termin vereinbart und durchgeführt.
- Möglicherweise sind danach noch weitere Ermittlungen notwendig.
- Dann kann der Verkehrswert berechnet und beschlossen werden.
- Dem/Der Auftraggeber/-in (und dem/der Eigentümer/-in) wird das Gutachten zusammen mit der Kostenrechnung übermittelt.