Die nach Landesrecht zuständige Stelle ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor ist aufgrund der Angebots- und Nachfrageschwankungen volatil. Zudem gibt es eine Vielzahl von Marktbeteiligten, die auf eine gesicherte Markttransparenz angewiesen sind. Dies erfolgt auf der Grundlage des Fleischgesetzes und dessen Durchführungsverordnungen. Danach haben meldepflichtige Schlachtbetriebe (diese verfügen über 200 Schweine-, 75 Rinder- und/ oder 75 Schafschlachtungen pro Woche) an die nach Landesrecht zuständige Stelle (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, ADD) wöchentlich die ausgezahlten Preise und umgesetzten Mengen zu berichten.
Die Überwachung basiert auf dem Fleischgesetz und den dazu erlassenen Durchführungsverordnungen sowie auf dem Handelsklassengesetz mit den jeweiligen Verordnungen für die einzelnen Tierarten.
Die ADD ermittelt anhand der zusammengestellten Preis- und Mengenmeldungen die Preisspannen der jeweiligen Handelsklassen und bei Rindern nach Kategorien für die vorangegangene Woche von Montag bis Sonntag. Diese werden dann zusammen mit dem für die jeweilige Handelsklasse errechneten durchschnittlichen gewogenen Auszahlungspreis als amtliche Preisfeststellung veröffentlicht.
Die nach Landesrecht zuständige Stelle ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier.