Sie können den Abschluss eines Landpachtvertrages bei der zuständigen Behörde anzeigen. Einen mündlich geschlossenen Landpachtvertrag zeigen Sie durch eine inhaltliche Mitteilung an. Einen schriftlich geschlossenen Landpachtvertrag reichen Sie als Kopie ein.
Nach Anzeige des abgeschlossenen Landpachtvertrages registriert die zuständige Behörde die Grunddaten und prüft, ob eine ungesunde Verteilung, insbesondere eine Anhäufung, vorliegt, eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder der Pachtpreis unangemessen hoch ist.
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.