Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Haben Sie durch eine ungerechtfertigte Freiheitsentziehung oder eine andere hoheitliche Maßnahme, die der politischen Verfolgung gedient hat, eine gesundheitliche Schädigung erlitten?
Dann können Sie unter Umständen Versorgungsleistungen erhalten. Außerdem kommen gegebenenfalls weitere soziale Entschädigungen wie z.B. Opferrente oder Kapitalentschädigung in Betracht. [LINK zur Busleistung] SED-Opfer-Entschädigung (Opferrente, Kapitalentschädigung).
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Voraussetzung ist, dass diese Maßnahme im Rahmen eines Rehabilitierungsverfahrens nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) aufgehoben bzw. für mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar erklärt wurde.
Angaben zu weiteren benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsvordruck oder erfragen Sie diese bei der zuständigen Stelle.
Grundsätzlich wird die Versorgung ab Antragstellung gewährt.