Schriftlicher oder mündlicher formloser Hinweis an die zuständigen Stellen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Der Begriff „Schwarzarbeit“ ist wie folgt definiert:
Schwarzarbeit leistet, wer auf Grund einer Dienst- oder Werkleistung
oder als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen
Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind und erbracht werden
Schriftlicher oder mündlicher formloser Hinweis an die zuständigen Stellen.
An folgende Stellen können Sie sich wenden:
Keine. Es empfiehlt sich, Hinweise schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden mit einer Darstellung des Sachverhalts an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Anonyme und ungenaue Hinweise sind schwer zu bearbeiten.
Hinweise am besten schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden und genauer Sachverhaltsdarstellung.