Wenn Sie einen Antrag auf Beratungshilfe stellen wollen, können Sie das selbst oder über Ihren Rechtsanwalt / Ihre Rechtsanwältin tun. Wird Beratungshilfe gewährt, erhalten Sie einen Berechtigungsschein. Damit können Sie sich an einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl wenden. Wird zuerst ein Rechtsanwalt/ eine Rechtsanwältin aufgesucht, kann diese/-r auch nachträglich einen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe stellen. Einen Antrag auf Bewilligung von Prozess-/Verfahrenskostenhilfe können Sie selbst stellen oder über Ihren Anwalt/Ihre Anwältin einreichen.