Erster Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen oder andere Maßnahmen an Kulturdenkmälern ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde, die bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt ist.
Für denkmalfachliche Bescheinigungen (einschl. Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt) sowie die Erstellung von Gutachten in Fragen des Denkmalschutzes ist die Denkmalfachbehörde zuständig.