Wird eine Schwangerschaft festgestellt und die Schwangere möchte diese abbrechen, muss sie einen Termin bei einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ausmachen. Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle zu beraten. Nach der Beratung erhält die Schwangere eine Beratungsbescheinigung, die für den Schwangerschaftsabbruch nötig ist.