Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr. Auf der Lohnsteuerkarte waren bisher Merkmale zur Besteuerung festgehalten. Damit wurde es dem Arbeitgeber ermöglicht, beim Lohnsteuerabzug die individuellen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Diese sog. Lohnsteuerabzugsmerkmale sind:
Die Lohnsteuerkarten wurden durch ein elektronisches Datenübermittlungsverfahren, die so genannten Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale - ELStAM abgelöst.