Der Unternehmer ist verpflichtet, für jedes Kalenderjahr eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Dabei ist selbst zu berechnen, ob und wieviel Umsatzsteuer zu zahlen ist oder ob ein Überschuss an Vorsteuer entsteht. Mit dieser Anmeldung der Jahressteuer werden die bereits eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen zusammengefasst und, wenn es notwendig ist, berichtigt.
Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist verpflichtend papierlos mittels Authentifizierung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Nur in Ausnahmefällen (Fälle sog. unbilliger Härten) kann die Finanzbehörde gestatten, die Umsatzsteuer-Jahreserklärung auch weiterhin nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Finanzamt einzureichen. Diese liegen insbesondere dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten ist, die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung zu schaffen.
Die authentifizierte Übermittlung erfolgt unter Verwendung eines elektronischen Zertifikats, das Sie kostenlos durch eine Registrierung bei ElsterOnline erhalten.
Für die Übermittlung der Umsatzsteuererklärung steht das ElsterOnline-Portal zur Verfügung. Die Daten können aber auch mit entsprechenden kommerziellen Steuersoftware-Produkten übermittelt werden.