Um ein Zuchtprogramm genehmigen zu lassen, gilt es einige Dinge zu beachten.
Zunächst muss Ihr Zuchtprogramm bestimmten Zielen folgen, wie dem Verbessern einer bestehenden Rasse oder dem Erzeugen einer neuen Rasse. Bei Hybridschweinen gilt dies auch für Kreuzungen oder Linien. Ebenso kann das Ziel sein, eine Rasse wiederherzustellen oder zu erhalten.
In Ihrem Antrag muss Ihr Zuchtprogramm detailliert die Selektions- oder Zuchtziele beschreiben und die Anforderungen an bestimmte Zuchtkriterien erfüllen.
Darüber hinaus müssen Sie Angaben zu Namen, Anschriften Ihres Unternehmens und über den Tierbestand der zu erwartenden Zuchtpopulation machen.
Beschreiben Sie außerdem die Aufgaben des Zuchtprogramms und das geografische Gebiet, in dem Sie Ihr Zuchtprogramm durchführen wollen.
Sollte das geografische Gebiet des Zuchtprogramms mehrere Bundesländer umfassen, wird die zuständige Behörde die entsprechenden Behörden der anderen Länder informieren und deren Bemerkungen einholen.
Als Zuchtverband gelten für Sie die gleichen Vorgaben. Halten Sie während der Phase der Genehmigung Ihre für das Zuchtprogramm vorgesehenen Betriebe transparent informiert. Haben Sie die Genehmigung erhalten, können Sie die Betriebe anweisen, mit dem Zuchtprogramm zu starten.