- Wenn sie die entsprechenden Anträge und Nachweise eingereicht haben, werden diese von der zuständigen Behörde geprüft.
- Bei positiver Prüfung wird die Kontrollstelle benannt.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie eine Kontrollstelle für pflanzengesundheitlichen Kontrollen betreiben wollen, müssen Sie die Benennung (Aufnahme in das „Verzeichnis der Kontrollstellen“) beantragen. Mit der Benennung/Nutzung einer Kontrollstelle für die Kontrolle von Einfuhrsendungen an einer anderen Kontrollstelle als einer Grenzkontrollstelle, sind folgende Auflagen und Verpflichtungen verbunden: ·
Sie müssen die in Art. 64 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/625 genannten Mindestanforderungen an die Grenzkontrollstellen vorweisen.
Skizze / Lageplan der Kontrollstelle
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebühren-ordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Artikel 53 Absatz 2 VO (EU) 2017/625
Die Abmeldung einer nicht mehr benötigten Kontrollstelle ist der zu-ständigen Behörde mitzuteilen.
01.03.2023