Sie müssen den Antrag auf Förderung online oder schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.
Förderung online beantragen:
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Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen – möglichst zusammengefasst – als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOCX, XLSX, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
Weitere Verfahrensschritte:
- Das zuständige Referat der BKM prüft, ob die Unterlagen vollständig und plausibel sind und ein erhebliches Bundesinteresse an der Förderung der beantragten Maßnahme besteht. Gegebenenfalls kommt das zuständige Referat mit Rückfragen auf Sie zu.
- Das zuständige Referat der BKM leitet Ihren Antrag – sofern BKM nicht selbst bewilligt – an die zuständige Bewilligungsbehörde zur Durchführung des Antragsprüfungs- und Bewilligungsverfahrens weiter, meist an das Bundesverwaltungsamt (BVA) oder einen anderen mitfinanzierenden Zuwendungsgeber.
- Die Bewilligungsbehörde schickt Ihnen nach Abschluss der Antragsprüfung in der Regel per E-Mail einen Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Zuwendungsbescheid gewährt Ihnen einen verbindlichen Rechtsanspruch auf die bewilligten Fördermittel und regelt zu beachtende Auflagen.
- Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie der Bewilligungsbehörde einen Verwendungsnachweis übermitteln. Dieser besteht unter anderem aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. Damit weisen Sie das Ergebnis Ihres Projekts sowie die Verwendung der Fördermittel nach.
- Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie zudem in der Regel einen Bericht zur Erfolgskontrolle einreichen. Damit wird festgestellt, inwieweit Sie die vereinbarten Förderziele und Messkriterien erfüllt haben.