Das Antragsverfahren der Förderung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) hat 2 Stufen.
Stufe 1: Projektskizze
- Bei Verbundprojekten reicht der Verbundkoordinator oder die Verbundkoordinatorin die unter den Partnern oder Partnerinnen abgestimmte Projektskizze ein.
- Die Projektskizze soll einen Umfang von 10 DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt und Anlagen nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 10, einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 Zentimeter).
- Die Einreichung der Projektskizze erfolgt in digitaler Form über das Online-Skizzentool PT-Outline.
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Die Projektskizze wird gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachter oder Gutachterinnen im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
- fachlicher Bezug zur Fördermaßnahme und zu den Zielen des Förderprogramms
- Bedeutung des Forschungsziels, gesellschaftlicher Bedarf und Relevanz der geplanten Forschung und Entwicklung
- Innovationshöhe des Forschungs- und Entwicklungsansatzes im Vergleich zum Stand der Wissenschaft und Technik
- wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungskonzepts und des Arbeitsplans
- Qualifikation der Partner, gegebenenfalls Verbundstruktur sowie Projektmanagement
- Finanzierbarkeit des Vorhabens
- Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans: Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial, Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung der beteiligten Unternehmen am Markt, gesellschaftlicher Bedarf
- Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen, Chancen und Risiken.
- Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2).
Stufe 2: Antragstellung
Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes zur Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stellen Sie wie folgt:
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal "easy-Online".
- Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
- Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn ab versehen mit einer qualifizierten elektronischen den Antrag online Signatur.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
- Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
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Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Nachweis des KMU-Status durch KMU-Erklärung sowie des signifikanten Anteils der Forschungsleistung durch das oder die beteiligten KMU
- Erfüllung der Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe
- Qualität der detaillierten Beschreibung des Lösungskonzepts, des Arbeitsplans sowie der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund
- Qualität der detaillierten Beschreibung des Verwertungsplans
- Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
- Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
- Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan
- Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
- Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid.