Die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erbringt ihre Leistungen von Amts wegen.
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Vor Beginn des Einsatzes einer Ersatzkraft müssen Sie der LBG bestimmte Informationen über sich in Form einer "Mitteilung von Tatsachenangaben" geben. Das ist erforderlich, um Folgendes zu prüfen:
- ob Sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Leistungen erfüllen
- Ihre betrieblichen beziehungsweise familiären Verhältnisse
- Diese Mitteilung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, jedoch stellt die LBG einen Vordruck zur Verfügung. Dieser können Sie auf der Internetseite der LBG herunterladen und anschließend ausfüllen.
- Sofern die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht werden soll, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung einreichen. Hierfür kann der Arzt oder die Ärztin in der Praxis vorhandene Vordrucke verwenden; die LBG stellt jedoch auch einen eigenen Vordruck zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie nach einem Arbeits- oder Wegeunfall einen Durchgangsarzt aufsuchen müssen.
- Schicken Sie die Unterlagen per Post, E-Mail, per Fax oder über das Serviceportal der SVLFG an die LBG ein.
- Die Entscheidung der LBG erhalten Sie per Post.