Einen Arbeits- oder Wegeunfall können Sie online oder per Post melden.
Wenn Sie die Meldung online einreichen wollen:
- Rufen Sie die Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf, gehen Sie auf "Arbeitsunfall melden" und füllen Sie das Onlineformular "Unfallanzeige" aus.
- Halten Sie möglichst Ihre Mitgliedsnummer bereit. So kann Ihre Meldung schneller zugeordnet werden.
- Die Bearbeitung Ihrer Meldung erfolgt sofort nach Eingang Ihres Onlineformulars. Sie erhalten eine Kopie der Unfallanzeige, die sie herunterladen können.
- Die landwirtschaftliche Unfallversicherung prüft anschließend automatisch, welche Leistungen der betroffenen Person zustehen. Sie müssen keinen weiteren Antrag stellen.
Wenn Sie die Meldung per Fax, Post oder E-Mail senden wollen:
- Laden Sie das Formular "Unfallanzeige" auf der Internetseite der SVLFG herunter.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es. Gegebenenfalls muss auch der Betriebsrat unterschreiben, wenn es einen gibt.
- Schicken Sie die Unfallanzeige per Fax, Post oder E-Mail an die SVLFG. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung prüft anschließend automatisch, welche Leistungen der betroffenen Person zustehen. Sie müssen hierfür keinen weiteren Antrag stellen.