Sie müssen den Antrag auf Förderung gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
- Sie suchen sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
- Mit dem Experten besprechen Sie die Planung und Begleitung Ihrer Sanierungsmaßnahme. Dieser Experte prüft die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Der Experte übermittelt Ihnen die Identifikationsnummer (ID) der BZA (BzA-ID), die Sie für Ihren Antrag benötigen.
- Sprechen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner (eine Bank, Bausparkasse oder ein Finanzvermittler, bei der Sie Ihre Baufinanzierung abschließen möchten) über das Einbinden eines Förderkredits. Dieser berät Sie, welche zusätzlich Unterlagen dazu erforderlich sind und stellt für Sie den Antrag bei der KfW.
- Die KfW prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen beziehungsweise Ihrem Finanzierungspartner Bescheid, ob Ihr Kredit mit Tilgungszuschuss bewilligt wird.
- Wenn die KfW Ihren Förderantrag zugesagt hat, schließen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag ab.
- Sobald die Zusage für Ihrer Förderung vorliegt, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen oder die sanierte Immobilie kaufen.
- Je nach Baufortschritt zahlt Ihnen Ihr Finanzierungspartner den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen aus.
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Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
- dass Sie das Geld aus dem Kredit für die geplante Maßnahme ausgegeben haben und
- dass Ihre Maßnahme den Standard eines KfW-Effizienzhauses erfüllt.
- Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
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Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift auf Ihr Darlehenskonto. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.