Ihren Förderantrag müssen Sie schriftlich und zusätzlich per E-Mail stellen:
- Laden Sie den Antrag für den Bereich Kinderfilmförderung von der Internetseite des Kuratoriums junger deutscher Film oder der BKM herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen.
- Schicken Sie Antrag und Unterlagen in 11-facher Ausfertigung an das Bundesarchiv.
- Schicken Sie Antrag und Unterlagen zusätzlich als PDF-Datei per E-Mail an das Kuratorium junger deutscher Film ( antrag@kjdf.org ).
- Der Auswahlausschuss der BKM und des Kuratoriums junger deutscher Film berät über Ihren Antrag. Der Vorstand entscheidet auf der Grundlage des Votums des Auswahlschusses, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wird.
- Sie erhalten dann einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde:
- Schließen Sie einen Fördervertrag mit dem Kuratorium junger deutscher Film.
- Bei der Verfilmung müssen Sie im Vorspann, Abspann oder an beiden Stellen auf die Förderung hinweisen und die Logos des Kuratoriums junger deutscher Film sowie der BKM einblenden.
- Nach der Verfilmung müssen Sie dem Kuratorium in der Regel eine kinotaugliche Kopie zur Archivierung und für Festivals zur Verfügung zu stellen.
- Sie räumen dem Kuratorium das Recht ein, geförderte Filme im Rahmen einer Selbstdarstellung allein oder in Zusammenarbeit mit Dritten, kostenlos zu verwenden.
- Sie müssen die Sperrfristen einhalten, die gemäß Filmförderungsgesetz bei Abschluss des Fördervertrages jeweils gelten.
- Beginnen Sie nun mit der Projektentwicklung.