Sie müssen den Antrag auf Verleihförderung online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.
Förderung online beantragen:
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Für den Online-Antrag benötigen Sie Ihr ELSTER- Organisationszertifikat
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die Jury Verleihförderung sichtet die Anträge und schlägt Projekte zur Förderung vor.
- Nach der Fördersitzung erfolgt die administrative Abwicklung der Förderung über die Filmförderungsanstalt, die Ihre Antragsunterlagen prüft.
- Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid der Filmförderungsanstalt.
- Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Nutzen Sie hierzu das Formular auf der Internetseite der BKM.
Bei Bewilligung: nach der ersten öffentlichen Aufführung des Films müssen Sie eine Kopie an das Bundesarchiv schicken, sofern dieser Verpflichtung nicht schon anderweitig nachgekommen wurde.