Sie müssen den Antrag auf Förderung online über das Bundesportal stellen.
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de.
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen im Dateiformaten PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei, hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die BKM prüft Ihren Förderantrag auf formale Zulässigkeit.
- Die unabhängige Jury prüft Ihre Einreichung und empfiehlt eine Auswahl zur Förderung durch die BKM. Sie erhalten einen Vorbescheid der BKM, ob Ihr Projekt zur Förderung empfohlen oder abgelehnt wurde.
Wenn Ihr Projekt zur Förderung empfohlen wurde:
- Die Filmförderungsanstalt (FFA) kümmert sich um die Förderabwicklung. Weitere Details werden Ihnen im Förderungs-Vorbescheid der BKM mitgeteilt.
- Sie können mit der Filmproduktion erst beginnen, nachdem der Zuwendungsbescheid der FFA rechtskräftig geworden ist.
- Um den Zuwendungsbescheid von der FFA zu erhalten, müssen unter anderem die Finanzierung des Films gesichert und entsprechende Nachweise sowie mögliche zusätzliche Unterlagen von Ihnen vorgelegt werden. Entsprechende Informationen werden Ihnen zusammen mit dem Vorbescheid der BKM mitgeteilt.
- Nach Fertigstellung des Films müssen Sie einen Verwendungsnachweis abgeben. Damit sind zum Beispiel die Schlusskostenabrechnung sowie Beleg-Exemplare des Films gemeint.
- Informieren Sie die BKM und die Filmförderungsanstalt fortlaufend über Kinostart, Festivalteilnahmen, Preise und Nominierungen und andere Details.
- Nachdem der Film produziert wurde, müssen Sie dem Bundesarchiv eine Kopie des Films einreichen und ihn gemäß dem Bundesarchivgesetz eintragen lassen.