Lassen Sie sich von den jeweils zuständigen Landesdenkmalämtern über die Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen beraten.
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.
- Sie gehen auf die Internetseite der Bundesregierung und laden dort das Antragsformular herunter.
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Sie füllen den Antrag für Ihr Projekt elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben ihn.
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Hinweise:
- für Erstanträge in 8-facher Anzahl
- für Folgeanträge in 2-facher Anzahl
- Wenn Ihr Vorhaben mehrere Bauabschnitte umfasst, müssen Sie für jeden weiteren Bauabschnitt einen Folgeantrag stellen.
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Hinweise:
- Erforderlich ist eine schriftliche Stellungnahme des Landeskonservators / der Landeskonservatorin. Diese beantragen Sie über das jeweilige Landesdenkmalamt. Die Stellungnahme muss bestätigen, dass das Kulturdenkmal national bedeutend ist und die geplanten, denkmalpflegerischen Maßnahmen unterstützt werden.
- Sie senden den unterschriebenen Antrag zusammen mit den sonstigen erforderlichen Unterlagen per Post an das Bundesverwaltungsamt (BVA).
- Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entscheidet jährlich über die gesamte Programmaufstellung. Dabei berücksichtigt sie die Stellungnahme des Landeskonservators / der Landeskonservatorin.
- Bei Erstanträgen werden außerdem externe Sachverständige angehört.
- Sie bekommen dann vom Bundesverwaltungsamt (BVA) per Post Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
- Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) nachweisen, dass Sie die Fördermittel für Ihr Projekt ausgegeben haben.