Sie können den Antrag schriftlich per Post stellen. Zur Einhaltung der Frist ist eine Vorabeinreichung der Antragsunterlagen per E-Mail möglich.
- Gehen Sie auf die Internetseite der BKM und füllen Sie das Antragsformular sowie den Kosten und Finanzierungsplan am PC aus.
- Drucken Sie die ausgefüllten Unterlagen aus und senden diese zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen an die BKM.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die BKM prüft, ob Ihre Unterlagen vollständig und plausibel sind und die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind.
- Eine unabhängige Jury aus 7 sachverständigen Personen wählt die förderungswürdigen Projekte aus allen Anträgen im Rahmen des Förderprogramms aus.
- Die Entscheidung der Jury wird formal durch die Staatsministerin für Kultur und Medien bestätigt, wobei keine inhaltliche Bewertung der Projekte mehr stattfindet.
- Die geförderten Projekte werden öffentlich bekannt gegeben, die nicht berücksichtigten Projekte werden über das Ergebnis der Jurysitzung informiert.
- Die geförderten Projekte erhalten vom Bundesverwaltungsamt sowohl per Post als auch per E-Mail einen Zuwendungsbescheid.
Mittelabruf:
- Der Mittelabruf gibt Informationen über die bewilligte Fördersumme, über die bereits abgerufene Fördersumme und die nun abgerufene Fördersumme.
- Sie müssen die abgerufene Summe innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt ausgeben.
- Für den Mittelabruf müssen Sie das Mittelabrufformular nutzen.
Nach Projektabschluss:
- Legen Sie dem Bundesverwaltungsamt einen Verwendungsnachweis vor, in dem sämtliche Einnahmen und Ausgaben aufgelistet werden, die in Zusammenhang mit dem beantragten Projekt stehen.
- Zusätzlich müssen Sie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einen inhaltlichen Sachbericht vorlegen, der Informationen über den Projektablauf und die Projektdurchführung sowie die erreichten Ziele enthält.