Förderziel
Das Förderdarlehen wird dazu genutzt, neue oder substantiell verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zu produzieren, die innovativ sind.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind:
-
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit
- weniger als 250 Mitarbeitern und
- einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
-
größere mittelständische Unternehmen mit
- weniger als 500 Mitarbeitern und mehrheitlich in Privatbesitz und
- einem Gruppenumsatz von höchstens 500 Millionen Euro.
- freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten
Die Unternehmen bzw. Freiberufler müssen mindestens zwei Jahresabschlüsse vorweisen können.
Nicht förderberechtigt sind:
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
- antragstellende Unternehmen, an denen die KfW direkt mit mindestens 10 % beteiligt ist
- Unternehmen, deren Tätigkeiten nicht den Vorgaben der InnovFin-Garantie entsprechen
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen oder
- Unternehmens-/Beteiligungserwerb
Was wird gefördert?
- Investitionen - im Anlagevermögen aktivierungsfähig (z. B. Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen; gewerbliche Baukosten, etc.)
- Betriebsmittel (z. B. laufende Kosten, Erwerb von Aktiva des Umlaufvermögens, etc.)
- Warenlager
Wie wird gefördert und welche Konditionen gelten für den KfW-Unternehmerkredit Plus:
Art der Förderung
Zinsen für den Kredit
- Der Zinssatz ist für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
- Die Programmzinssätze orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und der Bonität des Kreditnehmers. Dabei gelten im KMU-Fenster besonders günstige Zinsen.
- Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
- Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.
Hierbei erfolgt eine Einordnung in von der KfW vorgegebene Bonitäts- und Besicherungsklasse.
Höhe der Förderung
- Der Kredithöchstbetrag beträgt: bis zu 7,5 Millionen Euro je Vorhaben
- bis zu 15 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe
- Kreditmindestbetrag beträgt: 25.000 EUR
Auszahlung der Förderung
Laufzeit der Förderung
-
Betriebsmittel- und Warenlagerfinanzierungen
- Bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1).
-
Investitionsfinanzierungen
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2).
Tilgung des Kreditbetrages
- nach tilgungsfreier Anlaufzeit in gleich hohen vierteljährlichen Raten
Sicherheiten für den Kredit
- Bankübliche Sicherheiten für Kredit (Vereinbarung mit der Hausbank).
- Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut eine 50-prozentige Haftungsfreistellung.