Konkrete Hinweise können Sie der Hinweisgeberstelle per elektronischem Hinweisgebersystem, per Post, per E-Mail, telefonisch oder persönlich erteilen. Wenn Sie anonym bleiben wollen, achten Sie bitte bei allen Kommunikationswegen darauf, dass Sie keine Informationen zu Ihrer Person übermitteln. Die Bearbeitung erfolgt in jedem Fall vertraulich.
Elektronisches Hinweisgebersystem:
- Öffnen Sie das Hinweisgebersystem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Klicken Sie auf „Meldung abgeben“ beziehungsweise loggen Sie sich mit Klick auf "Login" ein, wenn Sie bereits einen elektronischen Postkasten eingerichtet haben.
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Folgen Sie den Schritten im Onlineformular. Falls Sie anonym bleiben möchten:
- Geben Sie keine persönlichen Daten an, zum Beispiel Ihren Namen. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
- Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
- Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf den Server, indem Sie von der Einführungsseite aus ein Lesezeichen beziehungsweise Bookmark setzen und dieses nutzen.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät (zum Beispiel PC, Laptop, Smartphone), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.
- Schicken Sie das Formular online ab.
- Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Per Post:
- Beschreiben Sie die Verstöße in einem formlosen Anschreiben.
- Senden Sie das Schreiben an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Per E-Mail:
- Beschreiben Sie die Verstöße in einem formlosen Anschreiben.
- Senden Sie das Schreiben an die E-Mail-Adresse der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Die BaFin prüft Ihre Meldung.
Per Telefon:
- Wählen Sie die Nummer der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Beschreiben Sie Ihr Anliegen.
Persönlich
- Vereinbaren Sie telefonisch einen Gesprächstermin.
- Suchen Sie die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn auf und schildern Sie die Verstöße persönlich.