Wenn Ihr beabsichtigtes öffentliches Angebot der Prospektpflicht unterliegt, reichen Sie den Antrag zur Billigung und Hinterlegung eines Verkaufsprospekts sowie zur Gestattung und Hinterlegung eines VIB zum Verkaufsprospekt ausschließlich über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin (MVP) ein.
- Melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten auf der MVP an.
- Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf der MVP.
- Wählen Sie das Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)" aus.
- Bitte beachten Sie, dass Sie zum Fachverfahren angemeldet sein müssen. Wenn Sie noch nicht angemeldet sind, können Sie dies in der Rubrik "Fachverfahren" ("Fachverfahren beantragen") nachholen.
- Wählen Sie "Meldung einreichen" aus und füllen Sie den OnlineAntrag aus.
- Laden Sie nach erfolgter Freischaltung den billigungsfähigen Verkaufsprospekt und die weiteren erforderlichen Dokumente in einer ZIP-Datei hoch.
- Übermitteln Sie alle Dokumente ausschließlich über die MVP.
- Ob die Übermittelung erfolgreich war, ist stets im Menüpunkt "Protokoll einsehen" zu überprüfen. Nur dann kann die Übermittlung als erfolgreich gewertet werden.
- Erst nach erfolgreicher Übermittlung der Dokumente erhalten Sie eine Eingangsbestätigung von der BaFin.
Wenn die Unterlagen vollständig sind und der Verkaufsprospekt sowie das VIB zum Verkaufsprospekt die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, erhalten Sie eine Mitteilung der BaFin über die Gestattung und Hinterlegung der Dokumente. Wenn die eingereichten Dokumente die Anforderungen nicht erfüllt, informiert Sie die BaFin anhand eines Schreibens darüber. Sie haben dann die Möglichkeit, die festgestellten Mängel zu korrigieren.