Sie müssen Ihre Anzeige jeweils in einfacher Ausführung einreichen bei
- der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und
- der für das Institut oder die Gesellschaft zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank. Zuständig ist die Hauptverwaltung, in deren Gebiet sich der Hauptsitz des Instituts oder der Gesellschaft befindet.
Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
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Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin und laden Sie dort folgendes Formular herunter:
- "Anlage 6 (zu § 11 Abs. 1 AnzV) NT: Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen"
- Füllen Sie das Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus. Dies können Sie direkt am Rechner tun und ausdrucken.
- Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen und verschicken Sie diese per Post.