Ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt müssen Sie bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen.
- Informieren Sie sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Auslandsvertretung über das Antragsverfahren und die vorzulegenden Unterlagen
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auslandsvertretung
- Laden Sie den Visumsantrag herunter, drucken und füllen Sie ihn aus. Zum vereinbarten Termin sprechen Sie bitte persönlich bei der Auslandsvertretung vor. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Antrag und alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Auslandsvertretung wird mit Ihnen ein Gespräch führen. Dieses findet aus Sicherheitsgründen am Schalter statt.
- In bestimmten Fällen setzt sich die Auslandsvertretung nach Annahme Ihres Antrags mit der Ausländerbehörde oder im Fall der Arbeitsaufnahme mit der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland in Verbindung, die für den Ort zuständig ist, in dem Sie wohnen oder arbeiten möchten. Die Auslandsvertretung kann in diesen Fällen das Visum nur erteilen, wenn die Ausländerbehörde bzw. die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
- Das Visum wird in Form eines Etiketts in Ihren Pass eingeklebt.
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Nur wenn Ihnen kein Visum erteilt werden kann, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Sie haben dann folgende Rechtsmittel:
- Sie können Ihre Einwände innerhalb eines Monats bei der Auslandsvertretung schriftlich vorbringen (Remonstration). Die Auslandsvertretung prüft Ihren Visumantrag dann erneut.
- Wenn Ihr Antrag auch nach der zweiten Prüfung abgelehnt wurde, können Sie innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Berlin Klage erheben.
- Sie können auch direkt innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Berlin Klage erheben.
- Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten: Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Sie ist für aufenthaltsrechtliche Fragen zuständig und entscheidet über Ihren Antrag.