Um eine Lagerstätte als Zolllager verwenden zu dürfen, müssen sie einen schriftlichen Antrag stellen:
- Verwenden Sie das Formular "Antrag auf Bewilligung für den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren" (Formular 0290). Das Bundesfinanzministerium stellt das Formular auf seiner Internetseite zur Verfügung.
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Fügen Sie dem Formular die ausgefüllten "Fragebögen zollrechtliche Bewilligungen" Teil I bis III und V bei.
- Wenn Sie zugelassener Wirtschaftsbeteiligter sind, benötigen Sie die Fragebögen nicht.
- Senden Sie die Unterlagen an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
- Das Hauptzollamt informiert Sie für die Annahme Ihres Antrags.
- Das Hauptzollamt prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten eine Bewilligung oder eine Ablehnung.
Bei mitgliedstaatenübergreifender Bewilligung:
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Stellen Sie den Antrag über das EU-Trader-Portal.
- Sofern Sie noch kein Nutzerkonto (EU-Login) für das EU-Trader-Portal besitzen, müssen Sie dieses mit dem Formular 05700 beantragen. Sie finden das Formular auf der Internetseite der Zollverwaltung.
- Senden Sie den Antrag an die Generalzolldirektion, Direktion II, Team Stammdatenmanagement - Dienstort Dresden
- Die Teile I bis III und V des "Fragebogens zollrechtliche Bewilligung" und die im Antragsformular geforderten Zusatzangaben laden Sie jedoch nicht im EU-Trader Portal hoch.
- Verwenden Sie für die Zusatzangaben das "Zusatzblatt nationale Angaben". Senden Sie das ausgefüllte Zusatzblatt und die Teile des Fragebogens per Post an das zuständige Hauptzollamt. Nehmen Sie in Ihrer Sendung Bezug auf die durch das EU-Trader-Portal erzeugte Antragsnummer.
Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Sie die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke führen oder in dem sie zugänglich ist. Die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke umfasst die Aufzeichnungen und Unterlagen, anhand derer die Zollbehörde eine Entscheidung treffen kann.