Die Bewilligung der der Endverwendung müssen Sie schriftlich beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des deutschen Zolls und rufen Sie von dort den Antrag auf Bewilligung einer Endverwendung (Formular 0287) auf. Sie können das Formular direkt am Rechner ausfüllen.
- Laden Sie außerdem den Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen herunter und füllen Sie die Teile I bis III und V aus.
- Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) müssen den Fragebogen nicht einreichen.
- Drucken Sie den vollständig ausgefüllten Antrag und Fragebogen aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Reichen Sie das Formular in dreifacher Ausfertigung bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt ein. Dort wird Ihr Antrag geprüft.
- Das Hauptzollamt übersendet Ihnen die Bewilligung der Endverwendung in schriftlicher Form. Sofern beabsichtigt ist, den Antrag abzulehnen, erhalten Sie vorher, im Rahmen eines rechtlichen Gehörs, die Gelegenheit zur Stellungnahme.
- In die Bewilligung nimmt das Hauptzollamt bestimmte Auflagen, Bedingungen und Hinweise auf, die Sie bei der Abwicklung des Verfahrens der Endverwendung beachten müssen, darunter die Geltungsdauer, die Übertragung von Rechten und Pflichten sowie Informationspflichten.
- Die Bewilligung wird in der Regel an dem Tag wirksam, an dem sie Ihnen zugestellt wird.
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.