Sie können ihre Beschwerde online oder durch ein PDF-Formblatt einreichen.
Wenn Sie Ihre Beschwerde online einreichen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA ) und folgen Sie den Hinweisen
- Füllen Sie die vorgegebenen Felder so gut wie möglich aus, Sie können auch Dokumente hochladen
- Die BNetzA nimmt Ihre Beschwerde entgegen und sendet eine Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen zu
- Die BNetzA prüft Ihre Beschwerde und leitet ggf. Ermittlungen ein, die in ein Verwaltungsverfahren münden können
- Je nach Ausgang des Verfahrens werden Maßnahmen angeordnet
- Die BNetzA informiert über alle ergriffenen Maßnahmen (bis auf Rügen und Abmahnungen) auf ihrer Internetseite: www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste
- Sie werden über den Ausgang des Verfahrens regelmäßig auch mit individueller Benachrichtigung informiert
Wenn Sie die Beschwerde per Post, Fax oder E-Mail einreichen möchten:
- Laden Sie das Formular online herunter ( hier ) und drucken Sie es aus
- Füllen Sie den Vordruck aus
- Senden Sie das ausgefüllte Formular per Post, per Fax oder per E-Mail an die Bundesnetzagentur
- Sie können die Beschwerde auch formlos mittels E-Mail oder schriftlich per Brief oder Fax einreichen
- Die BNetzA nimmt Ihre Beschwerde entgegen und sendet eine Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen zu
- Die BNetzA prüft Ihre Beschwerde und leitet ggf. Ermittlungen ein, die in ein Verwaltungsverfahren münden können.
- Je nach Ausgang des Verfahrens werden Maßnahmen angeordnet
- Die BNetzA informiert über alle ergriffenen Maßnahmen (bis auf Rügen und Abmahnungen) auf Ihrer Internetseite: www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste
- Sie werden über den Ausgang des Verfahrens regelmäßig auch mit individueller Benachrichtigung informiert