Grundsätzlich gilt: Wenn Sie höhere Beiträge gezahlt haben, als die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich zulässt, werden Ihre Entgelte in der Regel automatisch gekürzt und die überzahlten Beiträge erstattet. Hierzu tauschen die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse die erforderlichen Angaben und Werte untereinander aus. Sollten Sie bereits vorher eine Erstattung der überzahlten Rentenversicherungsbeiträge wünschen, können Sie diese bei der Künstlersozialkasse beantragen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite können Sie angeben, für welches Jahr Sie zu viel Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben und soweit vorhanden ergänzende Unterlagen hochladen.
Antrag per Post:
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie zu viel Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
- Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Fügen Sie Ihrem Antrag gerne ergänzende Unterlagen über die zu viel gezahlten Rentenversicherungsbeiträge bei und senden alles an die Künstlersozialkasse.
Nach Eingang Ihres Antrages prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Wenn es zu einer Kürzung kommt, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
Sollten Rückfragen bestehen oder (weitere) Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.