Die Künstlersozialkasse fordert Sie per Brief auf, Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen für die Vorjahre zu melden. Sie können Ihre Antwort online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 25 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite erhalten Sie zunächst allgemeine Informationen.
- Auf den folgenden Seiten machen Sie die für die Überprüfung notwendigen Angaben und laden die dazu erforderlichen Unterlagen hoch.
- Nachdem die Künstlersozialkasse Ihre Meldung erhalten hat, prüft sie Ihre Angaben.
- Bei weiteren Fragen oder wenn Unterlagen fehlen, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Bitte beantworten Sie die Fragen so schnell wie möglich.
- Am Ende des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.
Mitteilung per Post:
- Füllen Sie das Formular für die Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens der Vorjahre vollständig aus.
- Sollte Ihnen der Antwortbogen nicht mehr vorliegen, nutzen Sie bitte das PDF-Formular "Vordruck zur Angabe des tatsächlichen Arbeitseinkommens der Vorjahre" von der Interseite der Künstlersozialkasse. Auch eine formlose Mitteilung ist möglich.
- Beachten Sie dabei die "Ausfüllhinweise zur Abfrage des tatsächlichen Arbeitseinkommens der vergangenen Jahre".
- Unterschreiben Sie Ihre Meldung des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens der Vorjahre.
- Fügen Sie der Meldung die erforderlichen Nachweise über Ihr tatsächlich erzieltes Einkommen bei.
- Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.
- Nachdem die Künstlersozialkasse Ihre Meldung erhalten hat, prüft sie Ihre Angaben.
- Bei weiteren Fragen oder wenn Unterlagen fehlen, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Bitte beantworten Sie die Fragen so schnell wie möglich.
- Am Ende des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.