Die Abrechnung Ihres vorläufigen Zuschusses ist möglich, wenn Sie Ihre endgültigen Kosten für die private oder freiwillige gesetzliche Versicherung nachweisen. Hierfür erhalten Sie von der Künstlersozialkasse im April ein Schreiben mit einem Fragebogen.
Hinweis: Wenn die Künstlersozialkasse alle erforderlichen Angaben und Unterlagen hat, können Sie die Abrechnung des Zuschusses früher erhalten. Dazu müssen Sie die Angaben und Unterlagen entsprechend früher einreichen. Möglich ist das ab dem 01.01. eines Jahres für das abgelaufene Jahr.
Sie können der Künstlersozialkasse die erforderlichen Angaben und Unterlagen entweder online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite erhalten Sie zunächst allgemeine Informationen rund um das Thema "Endgültige Berechnung des Beitragszuschusses".
- Im Folgenden sind von Ihnen Angaben zu Ihrem Zuschussanspruch sowie Ihren tatsächlich gezahlten Beiträgen zu machen und die entsprechenden Nachweise hochzuladen.
- Wenn Sie nicht über die Künstlersozialkasse rentenversichert sind, haben Sie zudem Angaben zu Ihrem tatsächlich erzielten Jahresarbeitseinkommen zu machen.
- Auch Ihre aktuellen monatlichen Beiträge können Sie gegebenenfalls anpassen und den Nachweis über die geänderte Höhe hochladen.
Mitteilung per Post:
- Füllen Sie den Antwortbogen für die Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung für das vergangene Jahr vollständig aus.
- Sollte Ihnen der Antwortbogen nicht oder noch nicht vorliegen, ist auch eine formlose Mitteilung möglich.
- Wenn Sie den Antwortbogen nutzen, beachten Sie bitte alle Hinweise, die Ihnen mit der Aufforderung zusammen übersandt wurden.
-
Kontrollieren Sie, ob Sie zusätzlich zu den Gesamtbeträgen eine Bescheinigung über die monatlichen Beiträge mitschicken müssen.
- Fordern Sie diese Bescheinigung gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung an. Ein entsprechender Hinweis steht im Schreiben der Künstlersozialkasse.
- Sollte nach Ihrem endgültigen Einkommen gefragt werden, tragen Sie die Werte bitte zusätzlich ein.
- Schicken Sie den ausgefüllten Antwortbogen oder Ihre formlose Mitteilung mit den Anlagen an die Künstlersozialkasse.
Nach Eingang des Formulars, des Antwortbogens oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben sowie die Anlagen und rechnet Ihre Beitragszuschüsse für das Vorjahr endgültig ab. Die Abrechnung erhalten Sie von der Künstlersozialkasse per Post.
Sollten Rückfragen bestehen, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.