Grundsätzlich gilt:
- Sie erhalten die Bescheinigung über die dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldeten Daten automatisch. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
- Sie erhalten die Bescheinigung im März eines jeden Jahres für die im Vorjahr gezahlten Beiträge/Zuschüsse.
Sollten Sie bereits vorher eine Bescheinigung für das Finanzamt benötigen, können Sie eine gesonderte Finanzamtsbescheinigung online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.
Online-Anforderung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite können Sie angeben, für welches Jahr Sie eine Finanzamtsbescheinigung benötigen.
- Die Anforderung kann nur für abgeschlossene (also vergangene) Jahre erfolgen.
Anforderung per Post:
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie eine Finanzamtsbescheinigung benötigen.
- Die Bescheinigung kann nur für abgeschlossene (also vergangene) Jahre ausgestellt werden.
- Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
Anforderung per Telefon:
- Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie eine Finanzamtsbescheinigung benötigen.
- Die Bescheinigung kann nur für abgeschlossene (also vergangene) Jahre ausgestellt werden.
Die Künstlersozialkasse wird Ihnen die gewünschte Finanzamtsbescheinigung per Post zusenden.